Im Oktober 2024 hat die neue EU-Richtlinie NIS2 ("Network and Information Systems Directive 2") die bestehende Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-Richtlinie) aufgehoben. In Deutschland hat sich der gesetzgebende Vorgang aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen zwar verzögert, eine Umwandlung in nationales Recht unter einer neuen Bundesregierung wird jedoch zeitnah angestrebt. Dennoch sollten Unternehmen bereits jetzt prüfen, ob sie betroffen sind und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen – so sind Sie optimal vorbereitet und vermeiden Sanktionen.
Die neue Richtlinie zielt darauf ab, die Cybersicherheit und -resilienz der Unternehmen in der EU zu stärken. Durch verschärfte Anforderungen, den deutlich erweiterten Geltungsbereich, hohen Sanktionen und der Haftung der Managementebene hat die Einleitung der Richtlinie absolute Priorität für betroffene Unternehmen.
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